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29.04.2024
29.04.2024
11718 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteins Landtag muss über Gutachten seines Wissenschaftlichen Dienstes aus vergangener Legislaturperiode informieren

27.07.2020Das Schleswig-Holsteinischen Oberv­erwaltungs­gerichts den Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags verpflichtet, eine Übersicht über alle vom Wissenschaftlichen Dienst des Landtags gefertigten Gutachten aus der (im Juni 2017) abgelaufenen 18. Legislaturperiode herauszugeben. Der Anspruch ergebe sich aus dem Informations­zugangs­gesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG)Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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