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28.04.2024
28.04.2024
10313 Amtsgericht München

Schlagzeugspielen in Eigentumswohnung kann auf bestimmte Zeiten begrenzt werden

31.01.2020Das Amtsgericht München hat entschieden, dass einem Wohnungseigentümer das Schlagzeugspielen nicht gänzlich untersagt werden kann, da das Musizieren in der eigenen Wohnung dem Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit zuzurechnen ist. Um die Interessen anderer Hausbewohner an möglichst ungestörter Ruhe zu wahren, kann das Schlagzeugspielen aber auf Zeiten zwischen 9 und 20 Uhr an sonn- und feiertäglich auf höchstens eine, ansonsten auf zwei Stunden begrenzt werden. Zudem kann eine Mittagspause von 13 bis 15 Uhr einzuhalten sein.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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