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27.04.2024
27.04.2024
19447 Oberverwaltungsgericht des Saarlandes

Inanspruchnahme des Verkäufers von Wohneigentum als Zustandsstörer bei noch nicht erfolgter Eigentums­übertragung auf Erwerber

30.09.2022Der Verkäufer von Wohneigentum kann als Zustandsstörer in Anspruch genommen werden, wenn die Übertragung des Eigentums auf den Erwerber noch nicht erfolgt ist. Die Behebung brand­schutz­rechtlicher Mängel steht nicht zur Disposition der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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