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04.05.2024
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10421 Bundesgerichtshof

BGH: Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei fortgesetztem pflichtwidrigem Verhalten des Wohnungseigentümers im Ent­ziehungs­verfahren

17.02.2020Eine Klage zur Entziehung des Wohneigentums wegen pflichtwidrigen Verhaltens des Wohnungseigentümers setzt grundsätzlich eine Abmahnung voraus. Setzt der Wohnungseigentümer aber im Rahmen eines Ent­ziehungs­verfahrens sein pflichtwidriges Verhalten fort, ist eine Abmahnung entbehrlich. Denn in diesem Fall kann der Zweck der Abmahnung nicht erreicht werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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