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29.04.2024
29.04.2024
18869 Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Schein­selbständigkeit eines Kurierfahrers - Transport­dienstleister muss für Sozialversicherung zahlen

08.07.2022Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein für ein Transport­unternehmen tätiger Kurierfahrer entgegen der Behauptung des Unternehmens sozialv­ersicherungs­rechtlich nicht selbständig tätig, sondern abhängig beschäftigt war. Das Transport­unternehmen hat mithin die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung nachzuzahlen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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