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16.05.2025
16.05.2025
25871 Bundesarbeitsgericht

Schadenersatz nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Betriebsver­einbarung - Workday

16.05.2025Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auf Schadenersatz wegen einer Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung haben, wenn der Arbeitgeber personenbezogene Echtdaten innerhalb des Konzerns an eine andere Gesellschaft überträgt, um die cloudbasierte Software für Personalverwaltung „Workday“ zu testen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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