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28.04.2024
28.04.2024
15920 Landgericht Osnabrück

Rückzahlung von Fitness­studio­beiträgen wegen behördlicher Schließung

13.07.2021Das Landgericht Osnabrück hat die Berufung eines Fitnessstudios abgelehnt. Es muss die gezahlten Beiträge für den Zeitraum der behördlich angeordneten Schließung zurückzahlen, eine Nachholung der Leistung durch Verlängerung der Vertragslaufzeit sei nicht möglich. Lediglich eine Gutscheinlösung sei erlaubt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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