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28.04.2024
28.04.2024
10455 Finanzgericht Münster

Rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen im Garten führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

21.02.2020Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Aufwendungen für die Anlage eines rollstuhlgerechten Weges im Garten eines Einfamilienhauses nicht zwangsläufig sind, wenn sich auf der anderen Seite des Hauses eine Terrasse befindet, die mit dem Rollstuhl erreichbar ist.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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