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27.04.2024
27.04.2024
16327 Verwaltungsgericht Köln

Riesenrad darf bis Ende August am Kölner Zoo bleiben

18.08.2021Ein Anwohner in Riehl kann sich nicht mit dem Argument gegen die Erlaubnis für das Riesenrad vor dem Zoo wenden, dass dort nicht genügend Parkplätze für zusätzliche Besucher vorhanden seien. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und einen Eilantrag des Anwohners abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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