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02.05.2024
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12677 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungs­anordnung möglich

25.11.2020Eine amtsärztliche Untersuchungs­anordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten kann nicht nur im Rahmen des Verfahrens gegen die nachfolgende Zurruhesetzungs­verfügung inzident gerichtlich überprüft werden, sondern ist auch isoliert angreifbar. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eil­rechtsschutzverfahren, das damit der gegenteiligen Auffassung des Bundes­verwaltungs­gerichts nicht folgte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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