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03.05.2024
03.05.2024
22246 Oberverwaltungsgericht Lüneburg

Nach Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille kann Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden

24.10.2023Nach einer Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille kann ein Radfahrverbot ausgesprochen werden. Dieses Verbot kann auf § 3 FeV gestützt werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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