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28.04.2024
28.04.2024
14598 Bundesverwaltungsgericht

Rechtsfolgen einer unterlassenen persönlichen Anhörung im Asylverfahren

12.04.2021Hat es das Bundesamt im behördlichen Asylverfahren unterlassen, den Antragsteller persönlich anzuhören, darf das Gericht im Klageverfahren die Anhörung selbst unter Wahrung u.a. der gebotenen Vertraulichkeit nachholen, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Gelegenheit belassen, die unterlassene Anhörung nachzuholen, oder den angefochtenen Unzulässigkeits­bescheid aufheben, damit das Bundesamt nach fehlerfreiem Verfahren eine neuerliche Entscheidung über den Asylantrag trifft. Bei der Betätigung seines weiten Verfahrensermessens hat das Gericht die konkreten Umstände des Einzelfalles, insbesondere die bisherige Verfahrensdauer und das Ausmaß der erforderlichen Sachverhalts­aufklärung zu berücksichtigen. Dies hat das ...Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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