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29.04.2024
29.04.2024
18720 Saarländisches Oberlandesgericht

Ersetzung der Einwilligung eines Elternteils zur Einbenennung des Kindes muss für Kindeswohl erforderlich sein

21.06.2022Die Einwilligung eines Elternteils in die Einbenennung des Kindes kann durch das Gericht nur dann gemäß § 1618 Satz 4 BGB ersetzt werden, wenn die Einbenennung für das Kindeswohl erforderlich ist. Allein ein eventuelles Konfliktpotential aufgrund der unterschiedlichen Namensführung genügt nicht. Dies hat das Oberlandesgericht des Saarlandes entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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