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29.04.2024
29.04.2024
11496 Amtsgericht Bremen

Rechtsanwalt muss Behauptung zur fehlenden Kenntnis von deutscher Sprache sowie Nichteinhaltung deutscher Gesetze nicht dulden

25.06.2020Wird auf einem Bewertungsportal behauptet, dass ein Rechtsanwalt keine Kenntnis der deutschen Sprache hat und sich nicht an Deutsche Gesetze hält, so steht dem Anwalt ein Unter­lassungs­anspruch zu. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht aber nicht. Dies hat das Amtsgericht Bremen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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