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27.04.2024
27.04.2024
11709 Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Prozesskosten wegen Baumängeln am selbst genutzten Eigenheim keine außergewöhnlichen Belastungen

24.07.2020Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten, die durch Rechts­streitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sind.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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