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27.04.2024
27.04.2024
18575 Bundesverwaltungsgericht

Protestcamps - hier: Klimacamp - sind laut Bundes­verwaltungs­gericht als Versammlungen durch das Grundrecht der Versammlungs­freiheit geschützt

31.05.2022Das "Klimacamp 2017" im Rheinland war eine durch Art. 8 GG geschützte Versammlung. Das Polizeipräsidium Aachen als Versammlungsbehörde hat sich zu Unrecht darauf berufen, dass ein als Übernachtungsfläche mit Zelten und Sanitär­einrichtungen genutztes Feld von dem Anwendungsbereich des Art. 8 GG und des Bunde­sversammlungs­gesetzes (VersammlG) ausgenommen gewesen sei. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden und in diesem Zusammenhang Maßgaben für den Schutz von sog. Protestcamps durch das Grundrecht der Versammlungs­freiheit entwickelt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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