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29.04.2024
29.04.2024
18176 Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen

Posten von frauenfeindlichen und -verachtenden, diskriminierenden und sexistischen Kurzvideos auf TikTok rechtfertigt Verbot des Führens der Dienstgeschäfte für Kommissaranwärter

30.03.2022Postet ein Kommissaranwärter auf TikTok frauenfeindliche und -verachtende, diskriminierende und sexistische Kurzvideos, rechtfertigt dies ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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