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11.05.2025
11.05.2025
22271 Fachanwalt für Medizinrecht Philip Christmann

Patient hat gegen Arzt einen Anspruch auf kostenlose Übersendung einer Kopie seiner gesamten Behandlungsakte: Europäischer Gerichtshof 26-10-2023

26.10.2023Ein Patient kann gestützt auf Art. 15 Abs. 1 DSGVO von seinem Arzt/Krankenhaus verlangen, dass dieser ihm kostenfrei eine erste Kopie seiner gesamten Behandlungs­unterlagen übersendet. Art. 15 Abs. 1 DSGVO geht dem Recht auf (kostenpflichtige) Kopie der Behandlungs­unterlagen in § 630 g Abs. 2 Satz 2 BGB vor. Die Verpflichtung des Arztes, dem Patienten unentgeltlich eine erste Kopie ihrer personenbezogenen Daten, die Gegenstand einer Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen, gilt auch dann, wenn der betreffende Antrag mit einem anderen als den in Satz 1 des 63. Erwägungsgrundes der Verordnung genannten Zwecken begründet wird (hier: zur Verfolgung von Arzthaftungs­ansprüpchen) (Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.10.2023 - C‑307/22).Weiterlesen auf christmann-law.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf christmann-law.de
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