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28.04.2024
28.04.2024
16997 Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein

Ordentliche Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen erheblicher Verspätungen an vier auf­einander­folgenden Arbeitstagen

15.10.2021Kommt eine Arbeitnehmerin an vier auf­einander­folgenden Arbeitstagen teilweise erheblich zur spät zur Arbeit, so rechtfertigt dies die ordentliche Kündigung des Arbeits­verhältnisses. Fehlt der Arbeitnehmerin zudem das Unrechtsbewusstsein, so bedarf es keiner vorherigen Abmahnung. Dies hat das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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