wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
28.04.2024
28.04.2024
16789 Oberlandesgericht Köln

Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufs­belehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen

17.09.2021Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufs­belehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Online-Shops_duerfen_unterschiedliche_Widerrufsbelehrungen_fuer_verschiedene_Produkte_bereitstellen