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27.04.2024
27.04.2024
12757 Oberverwaltungsgericht Saarland

Obe­rverwaltungs­gericht lehnt Eilanträge mehrerer Fitnessstudios gegen Corona-Verordnung ab

16.11.2020Das Obe­rverwaltungs­gericht des Saarlandes hat die Eilanträge mehrerer Inhaber von Fitnessstudios im Saarland auf vorläufige Außervollzugsetzung des § 7 Abs. 5 Satz 1 der aktuellen Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 30.10.2020, soweit die Vorschrift Fitnessstudios betrifft, zurückgewiesen. Nach § 7 Abs. 5 Satz 1 der Rechtsverordnung sind Institutionen und Einrichtungen, soweit sie der Freizeitgestaltung dienen, wie u.a. der Betrieb von Messen, Kinos, Freizeitparks, Schwimm- und Spaßbädern, Clubs und Diskotheken, Spielhallen, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen, zu schließen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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