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27.04.2024
27.04.2024
12139 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

OLG Frankfurt am Main untersagt Werbung auf Social-Media-Plattformen mit über Gewinnspiele generierten Bewertungen

09.09.2020Die Werbung mit Bewertungen auf Social-Media-Plattformen, die als Gegenleistung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel abgegeben werden, ist unlauter. Es kann unterstellt werden, dass durch eine Gewinnspiel­auslobung eine erhebliche Zahl an Bewertungen generiert wird. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) untersagte deshalb mit Urteil vom 20.08.2020 die Werbung der beklagten Whirlpool­verkäuferin.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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