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27.04.2024
27.04.2024
19724 Bayerisches Oberstes Landesgericht

Nichtablieferung eingenommener Verwarnungsgelder durch Polizeibeamten kann Strafbarkeit wegen Untreue begründen

22.11.2022Liefert ein Polizeibeamter eingenommene Verwarnungsgelder nicht ab, so kann dies eine Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB darstellen. Dazu ist unter anderem erforderlich, dass die Abführung der Gelder durch den Dienstherrn nicht kontrolliert wird. Dies hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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