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08.05.2024
08.05.2024
21250 Anwaltskanzlei Harzewski

Neue Regelungen im Beschäftigten-Datenschutz

01.06.2023§ 26 BDSG nicht weiter anwendbarNachdem deutsche Arbeitgeber bisher den Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter aus § 26 BDSG ableiteten, hat der EUGH dem einen Riegel vorgeschoben. Anhand der Parallelvorschrift des § 23 HDSIG bestimmte das Gericht sinngemäß, dass wenn § 26 BDSG etwas regelt, was gegen die DSGVO verstößt, § 26 BDSG nicht anwendbar ist.Bis zum Herbst soll für ein neues Beschäftig­tendatenschutzgesetz ein Entwurf erarbeitet werden. Ein Thema dabei wird die Vollüberwachung der Mitarbeiter sein, die immer wieder für Diskussionen sorgt, wenn sie etwa zur Sicherheit der Beschäftigten, Vereinfachung der Logistik oder Kontrolle von Ruhezeiten hilfreich erscheint. Hierzu stellt ein Eckpunktepapier aus dem Arbeitsministerium ...Weiterlesen auf rechtsanwalt-harzewski.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf rechtsanwalt-harzewski.de
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