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29.04.2024
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Neue „Düsseldorfer Tabelle“ seit 01.01.2020

24.01.2020Die von dem Oberlandes­gericht Düsseldorf heraus­gegebene "Düsseldorfer Tabelle" jährlich geändert. Die Änderungen für 2020 betreffen im Wesentlichen die Bedarfs­sätze minder­jähriger und voll­jähriger Kinder, den Bedarf eines Studierenden, der nicht mehr bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, sowie die sogenannten Selbst­behalte.Weiterlesen auf www.anwaltsregister.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltsregister.de
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