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29.04.2024
29.04.2024
13107 Bundesverwaltungsgericht

Nachzug zu einem subsidiär Schutzberechtigten bei Eheschließung nach Verlassen des Heimatlandes

21.12.2020Einem Nachzug des Ehegatten eines subsidiär Schutzberechtigten steht der Umstand, dass die Ehe nicht bereits vor der Flucht geschlossen wurde, nicht entgegen, wenn der besondere Schutz von Ehe und Familie die Gestattung einer Wiederaufnahme der familiären Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet gebietet. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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