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27.04.2024
27.04.2024
18055 Krieg in der Ukraine

Wie lange darf man Geflüchtete in seiner Mietwohnung beherbergen?

15.06.2022Längere (Mit-)Nutzung der Wohnung nicht ohne Zustimmung des VermietersAnders sieht es dann aus, wenn eine Person für längere Zeit in die Wohnung aufgenommen werden soll. § 540 I BGB stellt klar, dass eine Mietwohnung grundsätzlich nicht ohne Erlaubnis des Vermieters weiter vermietet oder sonst Dritten überlassen werden darf. Ob eine Gebrauchs­überlassung vorliegt, also die unentgeltliche oder entgeltliche Gewährung der Wohnung zum Gebrauch durch einen Dritten, beurteilt sich vor allem nach dem Zeitraum und dem Zweck des solchermaßen gewährten Gebrauchs. Wer Menschen zu Besuchszwecken aufnimmt, braucht hierfür keine Einwilligung des Vermieters. Der Deutsche Mieterbund (DMB) nennt als zeitliche Grenze für derartige Besuche einen Zeitraum von sechs bis acht ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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