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28.04.2024
28.04.2024
12377 Amtsgericht Duisburg

Reisebüro muss über Möglichkeit spezieller Durch­reise­bestimmungen eines Transitlandes aufklären

13.10.2020Ein Reisebüro muss zumindest über die Möglichkeit spezieller Durch­reise­bestimmungen in einem Transitland aufklären. Kommt es dieser Aufklärungspflicht nicht nach, kann dies einen Schaden­ersatz­anspruch des Reisenden nach § 280 Abs. 1 BGB begründen. Dies hat das Amtsgericht Duisburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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