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29.04.2024
29.04.2024
10054 Landgericht Berlin

Nach erfolglosem Ablauf der vom Vermieter angegebenen Zeit zur Wiederherstellung der Gasversorgung kann Mieter einstweilige Verfügung beantragen

17.12.2019Kommt es zu einer Unterbrechung der Gasversorgung in einer Mietwohnung und gibt der Vermieter einen Zeitrahmen an, in dem die Gasversorgung wieder hergestellt sein soll, kann der Mieter eine einstweilige Verfügung beantragen, sollte die Gasversorgung innerhalb des angegebenen Zeitrahmens nicht wiederhergestellt sein und eine Information des Vermieters zur Dauer der Verzögerung nicht vorliegen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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