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27.03.2026
27.03.2026
27917 Sozialgericht Augsburg

Zahlung eines Dritten als Einkommen im Sinne des SGB II gewertet

27.03.2026Das Sozialgericht hat entschieden, dass eine Zahlung des Vereins „Sanktionsfrei e.V.“ in Höhe von 500 Euro im Rahmen des Bürgergeldbezugs als anrechenbares Einkommen zu berücksichtigen ist, da es an einer verbindlichen Rückzahlungs­vereinbarung für ein behauptetes Darlehen fehlt.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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