wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
19.05.2024
19.05.2024
17551 Aufhebungsvertrag

Worauf muss man als Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag achten?

07.01.2022Aufhebungsvertrag niemals ohne sorgfältige Prüfung unterschreibenAuch wenn der Gesetzgeber bei Verträgen wie dem Aufhebungsvertrag von dem Idealbild des freiwillig vereinbarten Vertrags zweier gleichermaßen freien Parteien ausgeht, sieht die Realität im Arbeitsrecht doch eher so aus, dass zumeist der Arbeitgeber einem Mitarbeiter, von dem er sich ohnehin trennen will, einen bereits fertig formulierten Aufhebungsvertrag zur Unterschrift vorlegt. Das Ergebnis freier Vertragsver­handlungen ist ein solcher Aufhebungsvertrag somit zumeist nicht.Deshalb sollten Arbeitnehmer unbedingt einen ihnen vorgelegten Aufhebungsvertrag sehr sorgfältig prüfen und keinesfalls „blind“ unterschreiben. Denn dafür steht für sie zu viel auf dem Spiel. Dies ist insbesondere ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
www.refrago.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Worauf_muss_man_als_Arbeitnehmer_bei_einem_Aufhebungsvertrag_achten