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18.03.2026
18.03.2026
27873 Verwaltungsgericht Berlin

Teiluntersagung statt Totalverbot bei entwicklungs­beeinträch­tigenden Social-Media-Inhalten

18.03.2026Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) darf ein Instagram-Angebot, das in Teilen entwicklungs­beeinträchtigend auf Kinder und Jugendliche wirkt, nicht in seiner Gesamtheit verbieten, sondern muss ihre Maßnahmen auf die Teile des Angebots beschränken, von denen die entwicklungs­beeinträchtigende Wirkung ausgeht. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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