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12.07.2025
12.07.2025
26165 Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Stadt München durfte Veranstalter für München Marathon nach Kriterium der Verkehrsver­träglichkeit auswählen

11.07.2025Die Auswahlentscheidung der Landeshauptstadt München, welcher Veranstalter den einmal jährlich stattfindenden „München Marathon“ in den Jahren 2025 und 2026 ausrichten darf, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat der Bayerische Verwaltungs­gerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom heutigen Tag entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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