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07.11.2025
07.11.2025
27324 Oberlandesgericht Düsseldorf

Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token ist zulässig

07.11.2025Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, ob Festivalbesucher ungenutzte Token nach Veranstaltungsende zurückgeben dürfen. Die Richter urteilten, dass Einschränkungen hierzu in den Allgemeinen Geschäfts­bedingungen (AGB) eines Veranstalters grundsätzlich zulässig sind. Eine zeitliche, örtliche und wertmäßige Beschränkung des Rücktauschs von Festival-Token sei nicht zu beanstanden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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