wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
11.05.2024
11.05.2024
11460 Verwaltungsgericht Köln

Presse steht kein Auskunftsanspruch über den Inhalt von Akten zum Oktoberfestattentat zu

19.06.2020Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) muss der Presse keine Auskunft über den Inhalt seiner Akten zum Oktoberfestattentat aus dem Jahr 1980 erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage eines Journalisten abgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
www.kostenlose-urteile.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Presse_steht_kein_Auskunftsanspruch_ueber_den_Inhalt_von_Akten_zum_Oktoberfestattentat_zu