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08.01.2026
08.01.2026
27574 Kanzlei Nussmann

Kindergeld­bezugsberechtigter beim paritätischen Wechselmodell

03.01.2026Juristische Einordnung und RechtsprechungIn Fällen, in denen ein Kind im sogenannten paritätischen Wechselmodell betreut wird und die Eltern sich nicht einigen können, wer das Kindergeld beziehen soll, kommt dem Familiengericht eine maßgebliche Rolle zu. Nach den Vorschriften des Einkommen­steuergesetzes (EStG) ist das Kindergeld grundsätzlich an denjenigen auszuzahlen, in dessen Haushalt das Kind lebt. Problematisch wird dies, wenn das Kind im Wechselmodell etwa zur Hälfte bei jedem Elternteil betreut wird und keine Einigung der Eltern vorliegt, wer den Kindergeldbezug wahrnimmt.Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im Einkommen­steuergesetz (EStG). § 61 Abs. 1 und Abs. 2 EStG definieren den Anspruch auf Kindergeld und die Berechtigten. § ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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