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18.05.2024
18.05.2024
11282 Landgericht Berlin

In Teilungserklärung getroffene Zweckbestimmung als Laden schließt Nutzung als Gastronomie aus

22.05.2020Wird in einer Teilungserklärung für eine Teil­eigentums­einheit der Zweck als "Gewerbeeinheit (Laden)" bestimmt, schließt dies die Nutzung als Gastronomie aus. Die Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft kann in diesem Fall auf Unterlassung klagen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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