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18.03.2026
18.03.2026
27871 Kanzlei Nussmann

Elternunterhalt 2026: Müssen Kinder jetzt wieder für ihre Eltern zahlen?

18.03.2026Die gesetzliche Grundlage: Unterhaltspflicht zwischen VerwandtenDie Unterhaltspflicht ergibt sich aus § 1601 BGB. Dort heißt es wörtlich:„Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.“Das bedeutet: Kinder sind grundsätzlich verpflichtet, für ihre Eltern einzustehen, wenn diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Voraussetzung ist jedoch stets die Bedürftigkeit der Eltern und die Leistungsfähigkeit der Kinder.Seit der Reform zum Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt eine entscheidende Einkommensgrenze. § 94 Abs. 1a SGB XII bestimmt:„Unterhaltsansprüche gegen Kinder und Eltern bleiben unberücksichtigt, sofern deren jährliches Gesamteinkommen im Sinne des § 16 des Vierten Buches jeweils 100.000 Euro ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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