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24.11.2025
24.11.2025
27417 buero.malkus - Rechtsanwaltskanzlei

Die vorläufige Einstellung nach § 205 StPO: Warum Strafverfahren manchmal ruhen müssen

24.11.20251. Ziel und Funktion von § 205 StPO§ 205 StPO ermöglicht es dem Gericht, ein Strafverfahren vorläufig einzustellen, wenn ein Hindernis besteht, das zwar schwer wiegt, aber voraussichtlich beseitigt werden kann. Es handelt sich nicht um eine Entscheidung über Schuld oder Unschuld, sondern um eine verfahrenslenkende Maßnahme, die sicherstellen soll, dass die Hauptverhandlung erst dann fortgeführt wird, wenn sie rechtsstaatlich einwandfrei möglich ist. Die vorläufige Einstellung schützt also sowohl die Verfahrensrechte des Beschuldigten als auch die Integrität des Strafprozesses. Sie verhindert, dass ein Verfahren unter Bedingungen fortgesetzt wird, unter denen eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich wäre, und gleichzeitig, dass es künstlich verzögert ...Weiterlesen auf malkus.lawyerLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf malkus.lawyer
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