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17.05.2024
17.05.2024
16911 Bundesgerichtshof

BGH: Unzumutbarkeit eines Umzugs aufgrund Erkrankung muss im Bestreitenfall durch Sach­verständigen­gutachten geklärt werden

05.10.2021Beruft sich ein Wohnungsmieter nach einer Eigen­bedarfs­kündigung auf die Unzumutbarkeit des Umzugs wegen einer Erkrankung, erfordert dies im Bestreitenfall die Einholung eines Sach­verständigen­gutachtens. Die Vorlage von Attesten durch den Mieter genügt nicht. Das Gutachten muss die Art, den Umfang und die Auswirkungen der Erkrankung auf die Lebensführung des Mieters klären. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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