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19.03.2026
19.03.2026
27876 Kanzlei am Südstern

92-Jährige als Testaments­vollstreckerin: Nießbrauch und Immobilien

18.03.2026Wer erbt, erwartet oft Klarheit und eine geordnete Verwaltung des Nachlasses. In der Praxis entstehen Konflikte aber gerade dann, wenn der Verstorbene eine Person mit viel Macht ausgestattet hat und die übrigen Erben sich übergangen oder schlecht informiert fühlen. Genau darum ging es in einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 27.11.2025 (Az. 21 W 93/25): Die Kinder wollten erreichen, dass ihre 92-jährige Mutter beziehungsweise Stiefmutter als Testaments­vollstreckerin abgesetzt wird. Erfahren Sie in diesem Artikel der Kanzlei am Südstern aus Berlin, warum das Gericht trotz Streit, Sanierungsvorwürfen und hohem Alter keinen „wichtigen Grund“ für eine Entlassung gesehen hat. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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