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27.04.2024
27.04.2024
18836 Grillen

Muss man Grillen als Mieter oder Wohnungseigentümer vorher ankündigen?

05.07.2022Muss ein Nachbar das Grillen vorher ankündigen?Die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme im Rahmen der Nachbarschaft kann eine Vorwarnzeit tatsächlich begründen. So haben jedenfalls das Amtsgericht Bonn und das Amtsgericht Halle (Saale) entschieden.Während das Amtsgericht Bonn im Rahmen der gegenseitigen Rücksichtnahme eine Vorwarnzeit von 48 Stunden für erforderlich hielt (Amtsgericht Bonn, Urteil vom 29.04.1997, Az. 6 C 545/96), hat das Amtsgericht Halle (Saale) den Ankündigungs­zeitraum auf 24 Stunden beschränkt. Denn seiner Ansicht nach dürfe trotz bestehender Rücksicht­nahmepflichten der spontane Charakter des Grillens nicht außeracht gelassen werden. Zudem sei eine größere Vorwarnzeit mit Blick auf die Unvorherseh­barkeiten des Wetters nicht ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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