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29.04.2024
29.04.2024
10151 Amtsgericht Coesfeld

Mieter kann Kostenersatz vom Vermieter für selbst beschaffte Rauchwarnmelder verlangen

09.01.2020Beschafft sich ein Mieter selbst Rauchwarnmelder für seine Wohnung, so kann er die dadurch entstandenen Kosten vom Vermieter gemäß § 812 Abs. 1 BGB ersetzt verlangen. Denn der Vermieter ist verpflichtet, auf eigene Kosten Rauchwarnmelder zu installieren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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