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07.01.2026
07.01.2026
27577 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Zuweisung eines neuen Familiennamens an ein minderjähriges Kind

05.01.2026Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hatte über einen Antrag auf Einbenennung eines Kindes zu entscheiden, der noch vor Inkrafttreten der gegenwärtigen Regelungen gestellt worden war. Es hat beschlossen, dass auch auf diesen Antrag die neuen, zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Regelungen anzuwenden seien. Der neue großzügigere Maßstab der Kindeswohl­dienlichkeit könne ohne Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot angewandt werden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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