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08.12.2025
08.12.2025
27482 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Im Fall eines sogenannten "Württemberger Testaments" ist streng zwischen den Pflichten des Testaments­vollstreckers und des personengleichen Nießbrauchnehmers zu differenzieren

05.12.2025Haben Eheleute die gemeinsamen Kinder zu Erben eingesetzt, dem länger lebenden Ehegatten aber gleichzeitig bis zu dessen Tod den Nießbrauch an dem Nachlass eingeräumt sowie ihn zum Testaments­vollstrecker ernannt, kommt eine Entlassung des Testaments­vollstreckers nur dann in Betracht, wenn er seinen Pflichten als Testaments­vollstrecker grob pflichtwidrig nicht nachgekommen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit seinem Beschluss der Beschwerde der vom Nachlassgericht entlassenen Testaments­vollstreckerin stattgegeben.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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