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02.12.2025
02.12.2025
27461 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Ausschöpfung der Berufungs­begründungsfrist bei unterdurch­schnittlich aufwändigen Verfahren kann dringlich­keitsschädlich sein

02.12.2025Schöpft der Prozessbe­vollmächtigte eines Klägers im Eilverfahren die Berufungs­begründungsfrist vollständig aus, kann dies die Dringlichkeit des Antrags widerlegen. Dies gelte jedenfalls, wenn kein Sachverhalt dargelegt werde, der die Fristausschöpfung nachvollziehbar erscheinen ließ, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) entschieden.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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