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29.04.2024
29.04.2024
11445 Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Liebesbeziehung zu einem Gefangenen rechtfertigt die Entfernung einer JVA-Beamtin aus dem Dienst

18.06.2020Eine Beamtin einer Justiz­voll­zugs­anstalt (JVA), die über mehrere Monate eine Liebesbeziehung zu einem Gefangenen eingegangen war und ihm dabei mehrere Nacktfotos von sich übersandt hatte, ist aus dem Dienst zu entfernen. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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