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27.04.2024
27.04.2024
19607 Verwaltungsgericht Berlin

Entlassung von Justiz­vollzugs­beamtin auf Probe wegen Liebesbeziehung mit Häftling war rechtens

01.11.2022Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass eine Justiz­vollzugs­beamtin in der Probezeit entlassen werden kann, wenn sie eine heimliche Liebesbeziehung mit einem Strafgefangenen eingeht und ihn in ihre Wohnung aufnimmt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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