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13.04.2026
13.04.2026
27970 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen Google-Bewertungen unterfallen dem Rechtsdienst­leistungsgesetz

13.04.2026Bietet ein Unternehmen als Leistung an, bei gegen die Richtlinien verstoßenden Google-Bewertungen, "den notwendigen Schritt zu unternehmen, um sie zu melden und zu beanstanden", unterfällt dies dem Rechtsdienst­leistungsgesetz. Verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Erlaubnis nach dem Rechtsdienst­leistungsgesetz, kann die beklagte Anwaltskanzlei weiter behaupten, dass insoweit eine nicht ausführbare Leistung angeboten werde, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG).Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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