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29.04.2024
29.04.2024
12110 Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen

LSG Nordrhein-Westfalen zum Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Bundeswehr-Eignungsübung

04.09.2020Dienstbezüge während der Zeit einer Eignungsübung sind kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt i.S.v. § 151 Abs. 1 SGB III und daher bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) mit Urteil vom 20.08.2020 entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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